Mai 2011
Mai 2011

T-volution.de 05 - Unser Know-How für Ihre Planung

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserem Mai-Newsletter stellen wir Ihnen die Erarbeitung eines speziellen Maßnahmenkataloges gegen wetterbedingte Großereignisse, speziell Starkniederschläge vor, die wir zusammen mit unserem Kunden ThyssenKrupp Nirosta durchgeführt haben. Die Ergebnisse bildeten die Grundlage für das laufende betriebliche Risikomanagement bei Naturgefahren.
Des Weiteren informieren wir Sie über Personalverstärkung in unserem Unternehmen und unsere erfolgreiche Reakkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17025.
Unsere Rubrik Umweltrecht haben wir wieder mit zahlreichen Beiträgen ergänzt, die sicherlich Ihr Interesse finden werden.

Wir hoffen, dass unser Newsletter auch für Sie wieder viele Anregungen enthält!

Mit freundlichen Grüßen

Tauw GmbH
 
Dr. Roland Arnz
Geschäftsführer

Thyssen Krupp Nirosta und Tauw GmbH: Effizienter Maßnahmenkatalog gegen wetterbedingte Naturereignisse, im Speziellen Starkniederschläge

ThyssenKrupp Nirosta ist zusammen mit den verbundenen Unternehmen ThyssenKrupp Acciai Speciali Terni, ThyssenKrupp Mexinox und Shanghai Krupp Stainless einer der weltweit führenden Hersteller von nichtrostenden Flacherzeugnissen mit einem weitgefächerten Programm unterschiedlicher Güten, Abmessungen und Oberflächen. Mit einer Gesamtproduktion von mehr als einer Million Tonnen gehört ThyssenKrupp Nirosta zu den Marktführern von Flachprodukten aus rostfreiem Stahl. Mehr als 4.000 Mitarbeiter haben im Geschäftsjahr 2009 dank innovativer NIROSTA® Produkte und der Optimierung der Serviceleistungen Umsatzerlöse in einer Größenordnung von 1,807 Mrd. Euro erwirtschaftet.

Reakkreditierung unseres Qualitätssystems DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Qualität ist und bleibt der zentrale Wettbewerbsfaktor für jeden geschäftlichen Erfolg. Eine Akkreditierung gemäß der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17025, die für unterschiedlichste Prüf- und Kalibrierverfahren anwendbar ist, dient dem Nachweis der Kompetenz hinsichtlich Prüfmethoden, Ausstattung, Prüfrichtlinien, der Dokumentation der Prüfergebnisse sowie der Unparteilichkeit der Prüfungen.

Anerkannte Sachverständige nach § 18 Bundesbodenschutzgesetz - Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen für die Sachgebiete 1 - 5 zur Verfügung

Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sieht für die Untersuchung und Begutachtung von altlastenverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenverunreinigungen und Altlasten sowie für die Durchführung von Sanierungsplanungen und -untersuchungen die Einbeziehung von Sachverständigen vor. Die entsprechenden Rechtsvorschriften in den verschiedenen Bundesländern regeln den Status der Sachverständigen im Detail zwar jeweils unterschiedlich, eines ist jedoch allen Regelungen gemeinsam: die Zulassung oder Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 18 zielt darauf ab, eine einheitliche Bearbeitungsqualität, erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung bei der Bearbeitung von Projekten im nachsorgenden Bodenschutz zu gewährleisten.

Teamverstärkung in Burscheid

Frank Lindgren und Klaus Döbler heißen die neuen Mitarbeiter, die seit Ende letzten Jahres das Team der Tauw GmbH in der Niederlassung Burscheid im Bereich Emissionen/Immissionen und Genehmigungsverfahren verstärken. Frank Lindgren kümmert sich vor allem um das Thema Lärm, Klaus Döbler ist der Spezialist in Sachen Genehmigungsverfahren.

Neue HRM-Ausrichtung in der Tauw GmbH

Die Personalarbeit gewinnt heute mehr und mehr an Bedeutung, insbesondere auch in einem Beratungsunternehmen wie der Tauw GmbH, wo die Mitarbeiter und deren Qualifikationen eine entscheidende Rolle für den Unternehmenserfolg spielen. Ein Grund mehr für uns, in Deutschland das Personalmanagement signifikant zu verstärken.

Tel.: +49 (0)2841 / 1490 - 0
Fax: +49 (0)2841 / 1490 - 11




eMail: info.deutschland@tauw.de