T-volution.de 13 - Unser Know-How für Ihre Planung
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
mit dem neuen Jahr hat sich bei Tauw ein Wechsel in der Geschäftsführung vollzogen. Dr. Roland Arnz ist in das Board der Tauw Group gewechselt und ich, Katharina Jankowicz, habe die Leitung der GmbH übernommen. Ich freue mich auf die neuen Herausforderungen und viele gemeinsame spannende Projekte mit Ihnen. Unser Ziel ist es, die Kompetenzen und Leistungen der Tauw-Expertinnen und Experten noch enger an Ihren Bedürfnissen auszurichten und Ihnen weiterhin als kompetenter Berater zur Seite zu stehen.
Mit unserem Newsletter möchten wir Sie wie gewohnt über neue Entwicklungen im Umweltrecht, interessante Erkenntnisse aus unserer Praxis und Neuigkeiten aus unserem Unternehmen informieren.
Unser erster Newsletter in diesem Jahr verfolgt weiterhin die Änderungen durch die letztes Jahr in Kraft getretene Industrial Emissions Directive mit Blick auf Abwasserbehandlungsanlagen und Direkteinleitungen. Bereits jetzt werfen wir auch schon einen Blick auf 2015, denn Sie sollten sich frühzeitig mit den Auswirkungen der anstehenden Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie auseinandersetzen. Genauso hochaktuell sind unsere Erkenntnisse im Gebäudeschadstoffbereich. Dort tauchen vermehrt neue Asbest-Fundstellen in Wand- und Deckenbekleidungen, Putzen und Klebern auf.
Schöne Grüße
Katharina Jankowicz Geschäftsführerin Tauw GmbH
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Neue Anforderungen an Abwasserbehandlungsanlagen und Direkteinleitungen durch Umsetzung der IED-Richtlinie in deutsches Recht
Für IED-Abwasserbehandlungsanlagen und für Direkteinleitung von Abwässern aus IED-Analgen sind jetzt die BVT-Merkblätter und BVT-Schlussfolgerungen als Stand der Technik zwingend zu berücksichtigen. Die Emissionsgrenzwerte werden in der Abwasserverordnung (AbwV) festgelegt und die Anforderungen gelten unmittelbar für den Einleiter. Für IED- Abwasserbehandlungsanlagen, meist Kläranlagen von Industrieparks, besteht jetzt außerdem eine neue Genehmigungspflicht, die in der neuen Industriekläranlagenzulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) geregelt werden.
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Störfallbetrieb, ja oder nein? – Änderungen durch die Seveso-III-Richtlinie
Der Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung wird sich aufgrund der neuen, europäischen Seveso-III-Richtlinie Mitte 2015 ändern. Betriebe sollten sich rechtzeitig einen Überblick verschaffen und die im Betrieb vorhandenen gefährlichen Stoffe und Gemische sowie deren Mengen und Einstufungen gemäß CLP-Verordnung feststellen. Diese Informationen sind die Voraussetzung, um die Mengenschwellen zur Anwendbarkeit der Störfall-Verordnung nach den neuen Regeln berechnen zu können. Je mehr verschiedene gefährliche Stoffe und Gemische im Betrieb vorhanden sind, desto mehr Arbeit liegt vor Ihnen!
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