Oktober 2010
Oktober 2010

T-volution.de 03 - Unser Know-How für Ihre Planung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die ausgewählten Informationen zu Gesetzesänderungen, die wir Ihnen im letzten Newsletter als neue Serviceleistung angeboten haben, erwiesen sich als echter Mehrwert für viele Kunden. Mehrwert und deutliche Risikominimierung in unterschiedlichsten Bereichen bieten auch unsere in dieser Ausgabe vorgestellten Dienstleistungen in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Compliance Audits, elektronisches Abfallnachweisverfahren sowie in der Risikobewertung im Hinblick auf Legionellen.

Viel Spaß bei der Lektüre des neuen Newsletters.

Mit freundlichen Grüßen

Tauw GmbH
Dr. Roland Arnz
Geschäftsführer

Am 1. Februar 2011 läuft die Übergangsfrist aus:
Elektronische Nachweisführung nur noch mit digitaler Unterschrift

Durch die Novelle der Nachweisverordnung vom 20. Oktober 2006 wurde die elektronische Abwicklung des Nachweisverfahrens über die Entsorgung gefährlicher Abfälle zum 1. April 2010 zur Pflicht. Die Verpflichtung zur elektronischen Nachweisführung bekommt für Abfallerzeuger und –beförderer nach der noch laufenden Übergangsfrist deutlich höheres Gewicht: Nur noch bis zum 31. Januar 2011 dürfen Erzeuger und Beförderer eigenhändig unterschreiben. Dann besteht auch für sie die Pflicht, elektronisch zu signieren. Von der elektronischen Abwicklung generell ausgenommen ist nur der Abfallerzeuger, der nur Übernahmescheine im Rahmen der Sammelentsorgung führt oder nur Kleinmengen (<2 t gefährliche Abfälle pro Jahr) entsorgt. Wer nach dem 31. Januar 2011 auf die unkonventionelle Bearbeitung „alter“ Nachweise hofft, hofft vergebens. Wer es bis 1. Februar 2011 nicht schafft, die vollständige elektronische Abwicklung des Nachweisfahrens in seinen betrieblichen Strukturen möglich zu machen, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Proaktive Risikobewertung auf Legionellen in Trinkwasserinstallationen

Legionellen sind Bakterien, die ubiquitär vorhanden sind. Unter ungünstigen Umständen ist eine Anreicherung in Trinkwasserinstallationen möglich, die bei Inhalation z.B. beim Duschen zu Infektionen der Lunge führen kann. Die Infektion kann tödlich verlaufen. Mit der aktuellen Trinkwasserverordnung werden Planer und Betreiber verstärkt in die Verantwortung für einen hygienisch unbedenklichen Betrieb von Trinkwasserinstallationen genommen.
Auf der Grundlage des Legionella Management Plan (LMP) der britischen Streitkräfte beauftragte die britische Bauverwaltung den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), die Trinkwasserinstallationen von 300 Gebäuden auf einem britischen Militärstandort am Niederrhein vorsorglich auf Legionellen zu untersuchen.

Compliance Audits: Die Einhaltung der Betreiberpflichten als Potenzial
für betriebliche Optimierung

Die Einhaltung der Betreiberpflichten ist für ein Unternehmen und seinen wirtschaftlichen Fortbestand von elementarer Wichtigkeit. Umso ärgerlicher, wenn es aufgrund der Nichtbeachtung zu unplanmäßigen Stillständen kommt. Die Ursachen können technisch wie rechtlich bedingt sein, die Konsequenz ist in der Regel die Gleiche: Ein Produktionsausfall bringt immer einen größeren wirtschaftlichen Schaden mit sich. Betreiberpflichten eines Unternehmens ergeben sich aus den Anforderungen von Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen und den Auflagen einer gegebenenfalls vorhandenen Betriebsgenehmigung. Zudem fordern auch Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsysteme (ISO 14001, EMAS und OHSAS 18001) die Einhaltung der rechtlichen EHS-Vorgaben sowie eine Bewertung der Einhaltung von Rechtsvorschriften. Im Rahmen eines Konformitätsaudits (Legal Compliance Audits) wird geprüft und dokumentiert, ob die Verpflichtungen für den Betrieb einer Anlage aktuell eingehalten werden, eine Anforderung, deren Erfüllung die Tauw auch in einem Projekt für einen internationalen Hersteller hochwertiger Wertstoffe unter Beweis stellen konnte.

Arbeits- und Gesundheitsschutz: Prävention ist Trumpf

Für die Produktivität und das Image von Unternehmen ist es wichtig, Unfälle und Erkrankungen bestmöglich zu vermeiden und das Risiko von Schadensfällen und deren Auswirkungen zu minimieren.  Die Tauw Group hat selbst in einer „Policy on Safety & Working Conditions“ interne Leitlinien definiert, die eine zuverlässige Umsetzung von Gesundheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen gewährleisten. Aufgrund der langjährigen eigenen Erfahrungen mit den Aspekten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beraten Tauw-Mitarbeiter heute Kunden mit hoher Qualität in diesen Bereichen.  So wurde die Tauw GmbH im Alten Rathaus von Regensburg mit einer Gebäudeschadstoffsanierung beauftragt, nachdem dort in Büro- und Besprechungsräumen Schadstoffmessungen durchgeführt wurden, die eine Behandlung der hölzernen Bausubstanz mit gesundheitsgefährdenden Holzschutzmitteln zeigten. Im Vordergrund steht bei allen Maßnahmen im Rahmen von Gesundheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen jedoch vor allem der Gedanke der Prävention – vorausschauende Problemvermeidung ist Trumpf.

Tel.: +49 (0)2841 / 1490 - 0
Fax: +49 (0)2841 / 1490 - 11




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